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   OLG Karlsruhe, 07.11.1988 - 2 WF 65/88   

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https://dejure.org/1988,2428
OLG Karlsruhe, 07.11.1988 - 2 WF 65/88 (https://dejure.org/1988,2428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.1988 - 2 WF 65/88 (https://dejure.org/1988,2428)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 1988 - 2 WF 65/88 (https://dejure.org/1988,2428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt; Unterhaltsbedarf; Berechnung; Pauschal; Prozeßkosten; Vorschuß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob der gesetzliche Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegenüber ihren Eltern auch die Kosten einer Strafverteidigung umfasst (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- Karlsruhe vom 7. November 1988 2 WF 65/88, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1989, 534).
  • BFH, 23.05.1990 - III R 145/85

    Strafverteidigung - Besuchsfahrten - Eltern

    Eltern sind ihren Kindern gegenüber zwar zur Leistung angemessenen Unterhalts verpflichtet (vgl. §§ 1601, 1610 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -); in Rechtsprechung und Literatur ist jedoch streitig, ob der gesetzliche Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegenüber ihren Eltern auch die Kosten einer Strafverteidigung umfaßt (zum Meinungsstand vgl. Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluß vom 7. November 1988 2 WF 65/88, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1989, 534 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    a) Entgegen der Ansicht der Beschwerde kann auch einem volljährigen Kind ein Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses gegen seine Eltern aus §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB zustehen (ebenso OLG Köln FamRZ 1984, 723; 1986, 1031; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 959; OLG Hamburg FamRZ 1988, 760; OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 534; LG Bremen FamRZ 1992, 984; Palandt-Diederichsen, 53. Aufl., § 1610 Rn. 33; Münchener Kommentar-Köhler, Band 5, 2. Halbband, 2. Aufl., § 1610 Rn. 15).
  • OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00

    Prozesskostenvorschuss des unterhaltsberechtigten Kindes

    Bei Kindern hat er seine rechtliche Grundlage in der entsprechenden Anwendung des 5 1361 a Abs. 4 BGB (BGH FamRZ 1984, 148 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534 ).
  • OLG Hamm, 15.12.1995 - 12 WF 418/95

    Verweisung eines volljährigen, verheirateten Kindes auf Prozeßkostenvorschüsse

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  • OLG Nürnberg, 17.01.1996 - 11 WF 3848/95

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines Volljährigen; Gewährung von

    Der Prozeßkostenvorschußanspruch leitet sich aus der Unterhaltspflicht des Antragsgegners ab, weil der Antragsteller als Schüler noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (ebenso OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959 ; OLG Hamburg, FamRZ 1988, 760 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534 ; OLG Celle, 14.04.1994, 17 WF 53/94; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 und FamRZ 1995, 1409 , OLG Koblenz, FamRZ 1996, 45 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Versagung, sofortige Beschwerde,

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger vorliegend überhaupt Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber seinen Eltern hatte (vgl. Hessisches LAG, Beschl. v. 22.03.2007 - 8 Ta 619/09 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.1994 - 5 W 2/94 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.11.1988 - 2 WF 65/88 -, juris), der gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 ZPO als eigenes Vermögen anzusehen ist.
  • OLG Hamm, 05.12.1995 - 12 WF 418/95
    § 1610 Abs. 2 BGB dürfte demnach den Anspruch auf Zahlung von Prozeßkostenvorschuß nicht (mit) umfassen (str., wie hier z. B. OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534 und OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife;

    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
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